Bewerbungsunterlagen und Gesundheitszeugnis für die Physiotherapie-Ausbildung
Aktualisiert am 05.11.2026

Welche Unterlagen du einreichst, bestimmt die Schule. Gesetzlich vorgegeben sind nur die Voraussetzungen: Nach § 10 MPhG darfst du „nicht in gesundheitlicher Hinsicht“ ungeeignet sein und brauchst einen passenden Schulabschluss oder eine Berufsausbildung. Beides weist du mit Unterlagen nach.
Übliche Unterlagen
| Unterlage | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| Zeugnis | Nachweis des Abschlusses nach § 10 MPhG | Fehlt der Abschluss noch, reicht oft das letzte Schulzeugnis |
| Lebenslauf | Überblick über deinen Weg | meist tabellarisch und lückenlos |
| Ärztliches Attest | gesundheitliche Eignung | oft mit Höchstalter, z. B. drei Monate |
| Bewerbungsbogen oder Anschreiben | je nach Schule | Anschreiben |
| Praktikumsnachweis | wenn die Schule ein Praktikum verlangt oder empfiehlt | Dauer je Schule verschieden |
Beispiel: Die Schule für Physiotherapie der BG Klinik Ludwigshafen verlangt das Zeugnis (oder das letzte Schulzeugnis, wenn der Abschluss noch fehlt), einen tabellarischen, lückenlosen Lebenslauf und ein ärztliches Attest über die physische und psychische Eignung, nicht älter als drei Monate. Ein sechswöchiges Pflegepraktikum vor Ausbildungsbeginn empfiehlt sie (Stand 06/2024).
Manche Schulen verlangen weitere Unterlagen erst nach der Zusage. Die Schule für Physiotherapie am Universitätsklinikum Düsseldorf nannte in ihrem Flyer (Stand 2020) zum Beispiel ein ärztliches Eignungszeugnis, eine Kopie der Geburtsurkunde und ein polizeiliches Führungszeugnis. Frag bei deiner Schule nach dem aktuellen Stand.
Das „Gesundheitszeugnis“
Gemeint ist meist ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung. Damit bestätigt eine Ärztin oder ein Arzt, dass aus gesundheitlicher Sicht nichts gegen den Beruf spricht. Ein einheitliches Formular schreibt das Gesetz nicht vor. Manche Schulen haben eigene Vordrucke. Prüfe vor dem Arzttermin:
- Gibt die Schule ein Formular vor?
- Wie alt darf das Attest höchstens sein?
- Soll es die körperliche und die psychische Eignung bestätigen?
- Brauchst du es mit der Bewerbung oder erst nach der Zusage?
Frag deine Arztpraxis vorher, ob das Attest etwas kostet.
Masernschutz
Wer nach dem 31.12.1970 geboren ist und in Krankenhäusern, bestimmten Reha-Einrichtungen oder Praxen „sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“ tätig ist, muss einen Masernschutz nachweisen (§ 20 Abs. 8 und 9 i. V. m. § 23 Abs. 3 IfSG). Dazu gehören auch Physiotherapiepraxen. Die praktische Ausbildung findet in genau solchen Einrichtungen statt.
Als Nachweis gilt einer dieser drei:
- Impfausweis oder ärztliches Zeugnis über ausreichenden Impfschutz
- ärztliches Zeugnis über Immunität oder über eine medizinische Kontraindikation
- Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer anderen Einrichtung, dass der Nachweis schon vorlag
Leg deinen Impfausweis deshalb gleich zu den Bewerbungsunterlagen.
Checkliste
- Bewerbungsinformationen der Schule lesen (Unterlagen, Form, Frist).
- Zeugnisse kopieren; Beglaubigung nur, wenn verlangt.
- Lebenslauf aktualisieren.
- Arzttermin für das Attest rechtzeitig, aber nicht zu früh legen (Höchstalter beachten).
- Impfausweis prüfen (Masern).
- Alles vollständig einreichen. Manche Schulen bearbeiten unvollständige Bewerbungen nicht.
Weiter: Fristen · Voraussetzungen · Aufnahmetest und Auswahlgespräch
Quellen (5)
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- § 20 IfSG (Schutzimpfungen, Masernschutz), Bundesministerium der Justiz (Abruf 05.11.2026)
- § 23 IfSG (Einrichtungen nach Abs. 3), Bundesministerium der Justiz (Abruf 05.11.2026)
- Information zur Bewerbung, PT-Akademie Ludwigshafen (Stand 06/2024), BIC Bildungscampus der BG Klinik Ludwigshafen (Abruf 05.11.2026)
- Flyer Schule für Physiotherapie (Stand 2020), Universitätsklinikum Düsseldorf (Abruf 05.11.2026)